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"Schulsozialarbeit
ist professionell durchgeführte Soziale
Arbeit in einer Schule
und mit den Menschen, die dort
lernen und arbeiten."
WIKIPEDIA,
die freie Enzyklopädie
– (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulsozialarbeit -
aktualisiert Februar 2005)
Die Schulsozialarbeit am Lindweiler Hof strebt die seelische Stabilität sowie die Erweiterung der sozialen Handlungskompetenz der SchülerInnen an.
Von Bedeutung ist hierfür die gleichzeitige Unterstützung der Kinder und Jugendlichen sowie der primären Bezugssysteme Familie und Schulklasse.
Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es dabei, negativen Entwicklungen und weiteren Benachteiligungen der Kinder und Jugendlichen vorzubeugen bzw. diese zu minimieren.
Die SchülerInnen werden dabei unterstützt
sich zu einer gesellschaftlich kompetenten und verantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln
eine hohe Erlebensqualität zu erreichen
Zukunftsperspektiven zu entwickeln und ihre beruflichen Chancen zu verbessern
Auftrag und gesetzliche Grundlage
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):
Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - § 1 (1)
Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, Abbau von Benachteiligungen sowie Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen - § 9 (3)
Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit, die zur Förderung der Entwicklung junger Menschen erforderlich sind, zu den Schwerpunkten gehört u.a. schulbezogene Jugendarbeit. - § 11 (1+3)
Ausgleich sozialer Benachteiligungen/Überwindung individueller Beeinträchtigungen durch sozialpädagogische Hilfen etc. - § 13 (1)
Rahmengrundlagen des Einsatzes städt. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen an Schulen der Stadt Köln
Arbeitsplatzbeschreibung: Sozialarbeit an Schulen für Erziehungshilfe der Stadt Köln
Der Auftrag des KJHG § 81 (1) findet seine Ergänzung aus schulischer Sicht im
Schulverwaltungsgesetz (SchVG):
Pflicht der Kooperation von Schulen mit der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen der Bildung, Erziehung und Förderung - § 5 b
Leitziele
Prävention
im Vorfeld von Krisen und Gefährdungen (wie z.B. Gewalt, Sucht, Delinquenz, Arbeitslosigkeit),
d.h. Stärkung und Förderung sozialer Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen:
Selbstbewusstsein, Stabilisierung der Persönlichkeit
Realistische Selbst- und Fremdwahrnehmung
Empathie
Gruppenfähigkeit, Kooperation und Zusammenarbeit
Angemessener Umgang mit den eigenen (auch negativen) Gefühlen
Impulskontrolle
Andersdenkende akzeptieren
Konfliktlösungsstrategien entwickeln
Berufsorientierung, Lebensperspektiven, Zukunftsplanung
Intervention
bei Krisensituationen in Kooperation mit anderen Beratungsdiensten und Institutionen, z.B.
Deeskalation bei Gewalt-/Mobbingsituationen in der Schule
Schutz und Hilfe für vernachlässigte, misshandelte und missbrauchte Kinder und Jugendliche
Schutz und Hilfe für sucht- bzw. suizidgefährdete Kinder und Jugendliche
Vernetzung
mit anderen Schulen, SchulsozialarbeiterInnen, Institutionen, Beratungsstellen und Ämtern
Entwicklung
Schulsoziarbeit entstand in den 20-er Jahren in den USA. Engagierte Frauen unterstützten Kinder aus benachteiligten Familien.
Professionelle Schulsozialarbeit entwickelte sich in Deutschland erstmals Ende der 60-er Jahre an den Gesamtschulen.
Ende der 70-er/Anfang der 80-er Jahre entstand die Schulsozialarbeit ebenfalls an anderen Schulformen – auch an Schulen für Erziehungshilfe - zunächst nur vereinzelt aus Modellprojekten, später wurden daraus feste Einrichtungen. Hintergrund war, dass die Schulpädagogik sich allein nicht mehr in der Lage sah, die Probleme an den Schulen (Gewalt, Drogenkonsum etc.) zu lösen.
Im Jugendamt der Stadt Köln entstand zeitgleich das Sachgebiet ‚Sozialarbeit an Schulen‘ mit SchulsozialbeiterInnen an Grund-, Haupt-, Sonder- und Berufsschulen. Die Schulsozialarbeit versteht sich hier als ein Angebot der Jugendhilfe. Der/die SchulsozialarbeiterIn ist fester Mitarbeiter des Jugendamtes in der Schule.
So wurde im November 1991 auch Schulsozialarbeit am Lindweiler Hof eingerichtet, zunächst auf ABM-Basis, seit Anfang 1994 als feste Einrichtung.
Grundprinzipien
Prinzip "Freiwilligkeit": Für alle Angebote der Schulsozialarbeit entscheiden sich die einzelnen SchülerInnen, Klassen, Eltern etc. freiwillig und somit eigenverantwortlich.
Prinzip "Verlässlichkeit": Ist zwischen SchulsozialarbeiterIn und einem Schüler/einer Schülerin, einer Gruppe oder einer Klasse ein Beratungs-, Hilfs- oder Unterstützungsangebot vereinbart worden, ist es für den vereinbarten Zeitraum für alle Seiten verpflichtend.
Prinzip "Vertraulichkeit": In Beratungsgesprächen mit dem/der SchulsozialarbeiterIn getroffene Äußerungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. (Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen)
Voraussetzungen für den Erfolg dieser Arbeit:
Der/die SchulsozialarbeiterIn bietet ein niederschwelliges Angebot, indem er/sie
in der Schule arbeitet und eigenverantwortlich und selbstbestimmt in diesem System agiert.
Der Schulsozialarbeiter ist täglich
für alle SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen sowie
MitarbeiterInnen anderen Beratungsstellen und Ämter sowohl
telefonisch, als auch persönlich erreichbar.
Es besteht eine enge Kooperation zwischen LehrerInnen, anderen therapeutischen und pädagogischen Professionen an der Schule und dem/der SchulsozialarbeiterIn. Eine gegenseitige Unterstützung und Abstimmung der Arbeitsansätze findet statt.
Die Schulsozialarbeit wird regelmäßig reflektiert und evaluiert in Form von
Teambesprechungen
Supervision, kollegialer Beratung
Projektabschlussgesprächen mit den beteiligten LehrerInnen
Fall- und Kontaktstatistiken
Auswertungsbögen, Befragungen
Dem/der SchulsozialarbeiterIn steht ein entsprechend ausgestatteter und ausreichend großer eigener Raum zur Verfügung für
Beratungsgespräche
Gruppenarbeit
Elterngesprächskreise und Helferrunden
Büro-, Verwaltungsaufgaben
Der/die SchulsoziarbeiterIn hat Zugang zu allen für seine Arbeit relevanten Räumen in der Schule.
Der/die SchulsozialarbeiterIn hat einen eigenen Telefonanschluss.
Dem Schulsozialarbeiter steht ein Handgeld zur Verfügung, aus dem er seine Angebote (Material etc.) finanzieren kann.
Zielgruppen
SchülerInnen
Eltern
LehrerInnen
Schulleitung
Leistungen der Schulsozialarbeit
Primär präventive Arbeit
Fachspezifische Mitwirkung beim AO-SF
Präventive sozialpädagogische Angebote in den 1. + 5. Klassen
Offene Gesprächskreise für Eltern, Elternworkshops
Teilnahme an Eltersprechtagen, Elternabenden etc.
Soziale Gruppenarbeit
Kooperations- und Vertrauenstraining
Soziales Kompetenztraining / Konflikttraining
Selbstbehauptungstraining (z.B. Mutgruppe)
Geschlechtsspezifische Angebote (z.B. Mädchen- und Jungengruppen)
Berufsvorbereitungsgruppen, Schülerfirma
Zielgruppenorientierte
sozialpädagogische Projekte
(z.B. Zirkus, Ausdauertraining, Werkstatt)
Sozialpädagogische Intensivbegleitung
Beratung/Begleitung bei Krisen/Konflikten
Vermittlung zu Hilfsangeboten anderer Beratungsstellen und Einrichtungen
Hilfen bei der Zukunftsplanung, Berufsvorbereitung und beruflichen Eingliederung, insbesondere für schulabschlussgefährdete Schüler und Schülerinnen
Beteiligung an der schulischen Erziehungsplanung
Eltern- und Familienarbeit
Konfliktberatung bei Familien- und Beziehungskrisen
Themenbezogene Elternabende oder Elterngruppen (z.B. Elterncafé, Elternworkshops, Offener Elterntreff)
Lebenspraktische Beratung und Hilfen
Kooperation mit anderen Stellen und Institutionen (Kontaktherstellung)
Pädagogische Gremienarbeit und Beratung
Problemberatung mit LehrerInnen
Teilnahme und Mitwirkung an pädagogischen Konferenzen, Klassen- und Gesamtkonferenzen, Teamsitzungen und Arbeitskreisen
Abstimmung sonderpädagogischer und sozialpädagogischer Vorgehensweisen
Mitarbeit bei Projektplanungen und -entwicklungen
Netzwerkarbeit
in Verbindung mit allen für die schulische und sozialpädagogische Arbeit relevanten Personen bei Behörden, Verbänden und Institutionen, z.B.
Beratungsstellen
Arbeitsverwaltung
andere Ämtern
andere Dienststellen des Jugendamtes
andere Schulen/SchulsozialarbeiterInnen
Fachspezifische
und sozialraumorientierte Arbeitskreise
(z.B. Runder Tisch Jugend und Arbeit, AK Jugend, Stadtteilkonferenzen)
Träger der Schulsozialarbeit
Die
Dienst- und Fachaufsicht für die Schulsozialarbeit liegt
folglich beim entsprechenden Sachgebietsleiter.
Peter
Lange (Diplom-Sozialpädagoge)
Kontakt:
Telefon: 0221/8605833