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Richtlinien der Schule für Erziehungshilfe (alte Fassung)



1. Bildungsauftrag und Erziehungsziel

Die Schule fürErziehungshilfe hat die Aufgabe, Schüler zu erziehen und zu unterrichten,die infolge erheblicher psychischer Störungen und sozialer Auffälligkeitenin der allgemeinen Schule nicht entsprechend gefördert werden können.Sie verlieren dadurch zumeist den Anschluß an das allgemeine Leistungsniveauihrer Klasse und bereiten große Schwierigkeiten in der schulischenZusammenarbeit. Die Rückführung der Schüler in die allgemeineSchule ist ein vorrangiges Ziel der Schule für Erziehungshilfe. DieSchule für Erziehungshilfe versteht sich deshalb als Durchgangsschule. 

Da in der Regeldie gestörte Beziehung zu den Lehrern und Mitschülern die schulischeSituation erschwert, hat die Vermittlung neuer Erfahrungen im schulischen Zusammenleben eine besondere Bedeutung. Durch ein gestuftes Konzept pädagogischer Maßnahmen ist den Schülern die Möglichkeit gegeben, ihrLern- und Sozialverhalten zu verändern. Es umfaßt ein breitesAngebot spezifischer Hilfen, das ihnen Interesse für das Lernen, Verständnis für die Zusammenarbeit und Sinn für das Handeln mit anderen vermitteln soll. Dadurch soll insgesamt ihre Einsichtsfähigkeit für ihreigenes wie fremdes Empfinden, Denken und Handeln erweitert und die Steuerungsfähigkeit ihres Verhaltens stabilisiert werden. 

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe bedarf die Schule für Erziehungshilfe der engen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, mit sozialpädagogischen und therapeutischen Diensten sowie mit Personen und Gruppen des sozialen Umfeldes. Durch dieErziehungsberechtigten kann dem Lehrer ein zusätzliches Verständnisfür den Schüler vermittelt werden, und er selbst kann den ErziehungsberechtigtenHinweise für die Wahl ihrer Erziehungsmaßnahmen geben. 

Die Zusammenarbeit ermöglicht, bei beginnenden Entwicklungs- und Lernstörungen eines Schülers in den allgemeinen Schulen des Einzugsgebietes beratend mitzuwirken und bei der Wiedereingliederung in die allgemeine Schule zu helfen.   

2. Schüler

Kindern und Jugendlichen,bei denen entwicklungs- und situationsbedingte Auffälligkeiten desVerhaltens erkennbar werden, ohne daß schon von verfestigten und übergreifenden Verhaltensstörungen gesprochen werden kann, sind allgemeine schulische und außerschulische Hilfen anzubieten. 

Sonderpädagogische Hilfen in der Schule für Erziehungshilfe sind notwendig, wenn dieSymptome der Verhaltensstörung wegen ihrer Vielfalt, ihrer Dauer,der Häufigkeit ihres Auftretens oder wegen ihrer Intensität mitallgemeinen erzieherischen und unterrichtlichen Mitteln oder durch ambulanteHilfen nicht abgebaut werden können. 

Körperbehinderte, geistigbehinderte oder sinnesgeschädigte Schüler, die zugleichverhaltensgestört sind, werden in der Regel nicht in die Schule fürErziehungshilfe aufgenommen. Für sie sind entsprechende Maßnahmenin den jeweiligen Sonderschulen zu treffen. 

Verhaltensgestörte Schüler zeigen Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen, impsychosomatischen und psychomotorischen Bereich sowie im Leistungsverhalten.Die Störungen treten in der Regel übergreifend auf, könnensich jedoch auch auf einen einzelnen Bereich beschränken.

Der Zusammenhang von gestörter Emotionalität und sozialer Auffälligkeit ist besonders häufig zu beobachten. Es zeigen sich übersteigerteAggressivität, fehlende Steuerung und unkontrollierte Gefühlsäußerungen. Andererseits können sich psychosozial gestörte Kinder auch ängstlich zurückziehen, abkapseln, in der Passivität verharren oder allgemein gehemmt sein. Es treten dann neben aggressiven Reaktionen Isolations- bzw. Regressions- und Resignationssymptome in den Vordergrund. 

Innere Spannungszustände und Probleme sowie organische Beeinträchtigungen können sichin Erkrankungen und Störungen äußern, zum Beispiel Einnässen, Einkoten, Eßstörungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Tics, Magenbeschwerden, Schlafstörungen, vegetative Überregbarkeit, erhöhte Anfälligkeiten für Krankheiten, Daumenlutschen, Nägelkauen, allgemeine motorischeÜberaktivität. 

Auch bei durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Intelligenz sind die schulischen Leistungen Verhaltensgestörter häufig gering, weil diese Schüler für schulisches Lernen entweder gar nicht oder nur gelegentlich zu motivieren sind. Konzentrationsstörungen, Versagen in besonderen Lern- und Prüfungssituationen, Vergeßlichkeit, Unpünktlichkeit und Unordentlichkeit sind verstärkt festzustellen. 
 

3. Feststellung der Verhaltensstörung und Begutachtung

Erscheinungsbild und Kenntnis der Ursachen der Verhaltensstörung bestimmen die sonderpädagogischen Maßnahmen. Es gibt bei Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen keine feststehenden Koppelungen von Ursachen und Erscheinungsbild. 

Deshalb bedarf es im Einzelfall sorgfältiger Erhebungen. Diese umfassen zunächst eine Bestandsaufnahme der Sachverhalte, die für das Entstehen unddas Verstehen der Verhaltensstörung bedeutsam sein können, fernerdie Feststellung der Verhaltensstörung nach Art und Schwere sowiedie Entscheidung über die Notwendigkeit sonderpädagogischer Maßnahmen,schließlich die Aufstellung eines individuellen Erziehungsplanes. 

Störungen und Gefährdungen, die die Einleitung sonderpädagogischer Maßnahmen erforderlich machen, sind außerordentlich vielfältig und verschiedenartig. Bei der Feststellung einer Verhaltensstörung sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: 

Die Befunde sind in einem Gutachten zusammenzufassen. Darin werden die Verhaltensauffälligkeiten des Schülers und deren Bedingungen dargestellt, damit darauf pädagogisches Handeln abgestimmt werden kann. Darum weist das Gutachten auf Bereichehin, in denen der Schüler positiv motiviert und leistungsfähigist und gibt Empfehlungen für schul- und sozialpädagogische sowieandere Maßnahmen, die auf den Lebensraum des Schülers bezogensind. Im Gutachten ist vorzuschlagen:
 
Erfolgt eine Aufnahmein die Schule für Erziehungshilfe, ist auf der Grundlage des Gutachtensein Erziehungsplan zu erarbeiten. Dieser Erziehungsplan berücksichtigt sowohl den Schüler wie auch die Klasse / Gruppe. Er wird mit allenan der Erziehung des Schülers Beteiligten abgestimmt und mußHinweise auf die notwendigen pädagogischen Maßnahmen und konkreteHandlungsanweisungen enthalten. 

Gutachten undErziehungsplan sind in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen und zu ergänzen. 

Sobald bei einemSchüler die Gründe entfallen, die eine Aufnahme in die Schule für Erziehungshilfe notwendig gemacht haben, ist er in die seinerLeistungsfähigkeit entsprechende Schule zu überweisen. 

Beim Verfahren für die Aufnahme in die Schule für Erziehungshilfe und bei derÜberweisung von der Schule für Erziehungshilfe in eine andereSchule sind die jeweiligen besonderen Regelungen zu beachten. 
 

4. Erziehung und Unterricht

Erziehung undUnterricht einschließlich sonderpädagogischer Hilfen vollziehen sich in vielgestalteten Lernprozessen, die sich entsprechend dem Anlaß und Schwerpunkt als Aneignung von Wissen, Einsicht in sachliche und lebensbedeutsame Zusammenhänge, Einübung und Übernahme sozialer Verhaltensmuster, Aushalten von Spannungen beschreiben lassen. 

In der Schule für Erziehungshilfe sind spezielle sonderpädagogische Erziehungsmaßnahmen erforderlich, die entsprechend den verschiedenartigen Störungen zugestalten sind. 

Erziehung, Unterrichtund sonderpädagogische Maßnahmen sind miteinander verwoben undergänzen sich gegenseitig. Sie müssen in einen differenzierten Erziehungsplan, der die angestrebten Verhaltensänderungen auf dieGesamtpersönlichkeit des Schülers bezieht, eingebunden sein. 
 

4.1 Erziehung

4.1.1 Aufbau des Erziehungsfeldes

In Schulen fürErziehungshilfe beschränkt sich das Erziehungsfeld nicht nur auf dentraditionellen schulischen Bereich; die besonderen erzieherischen Anforderungenverlangen eine Erweiterung des Feldes. Es sollte erprobt werden, ob dieGanztagsschule diesen Forderungen gerecht wird. Damit der einzelne Schülersich in möglichst vielen Bereichen selbst erfährt, ist es notwendig,die Schule als offenes Erziehungsfeld zu planen. Dazu gehören intensiveZusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, mit sozialpädagogischen Einrichtungen, mit Psychologen und medizinischen Institutionen, differenzierte Angebote im Freizeitbereich, frühzeitige und intensive Kontakte mitder Arbeitswelt. 

Der einzelne Schülerkann nicht sofort mit allen üblichen Erwartungen und Forderungen innerhalbdes Erfahrungsfeldes konfrontiert werden, wenn seine Antriebs- und Steuerungskräfteblockiert oder unentwickelt geblieben sind. Jedoch können Impulseund Motivationen zu sozialem Handeln gegeben werden. Die Anerkennung vonSpielregeln und Verhaltensprinzipien in überschaubaren Übungsfeldern kann auf verschiedene Weise angebahnt werden. Die besonderen Voraussetzungen der psychischen Entwicklung des  einzelnen Kindes sind dabei zu berücksichtigen. Dem einen Schüler wird es möglich sein, über eine persönliche Bindung oder durch Erfahrung in der Gruppe zu entsprechenden Einsichtenzu kommen, andere Schüler gewinnen solche Impulse unmittelbar ausder sachlichen Aufgabe und deren Lösung. 

Sinnvolle Ordnungenund ein verläßlicher Rhythmus für alltägliche Vorgängeim Schulbereich sind Schutzmaßnahmen für den einzelnen wie fürdie Gruppe und stabilisieren den Schüler gegenüber Enttäuschung,Angst und Versagen. 

Das soziale Lernfeldmuß auch so angelegt sein, daß Selbständigkeit, Selbstregulierungund Spontaneität unterstützt werden, Ordnungen im Spiel der Gruppenkräfteentstehen, Rollen gelernt, persönliche Interessen gefördert,Aufgaben übernommen und verantwortet werden. Erfahrungen der Schülermit der Person des Lehrers bilden sich in der Auseinandersetzung zwischenden eigenen und fremden Bestrebungen in den Formen des Dialogs, des Gruppengesprächesund des gemeinsamen Handelns. 
 

4.1.2 Gruppenerziehung

Verhaltensauffälligkeit äußert sich vor allem in gestörten sozialen Beziehungen.Um diese Störungen zu beseitigen, bietet sich als sonderpädagogische Methode die Gruppenerziehung an. Dazu müssen unterrichtliche und außerunterrichtliche Freiräume bereitgestellt werden. Dort können verhaltensgestörte Schüler unter pädagogischer Kontrolle Kooperationsformen entwickeln. Spiel-, Projekt-, Erkundungs- und Gesprächsgruppen sind vorzusehen.Diese Gruppen können sich bildnerischer, musikalischer, körperlicher, spielerischer, dramatischer und allgemeinsprachlicher Medien zur Ausdrucksgestaltung der Schüler bedienen. Durch Aufgreifen dieser Gestaltungen kann derLehrer den Erfahrungshorizont der Schüler erweitern und differenzieren.Dabei bieten sich für die Schüler verstärkt die Möglichkeiten, sich mit dem Lehrer als Bezugsperson zu identifizieren, zu anderen Gruppenmitgliedern in dem geschaffenen Gruppenrahmen Beziehungen aufzunehmen, Erfolg durchgemeinsam bewältigte Aufgaben zu erleben und Konfliktlösungenim sozialen Bereich zu finden. 
 

4.1.3 Lehrerverhalten

Der Sonderschullehrer veranlaßt Lernprozesse, die Verhaltensänderungen durch neueErfahrungen und durch eine Umstrukturierung der Motive bewirken. Er ermöglichtsolche Erfahrungen direkt durch seine eigene Person und durch pädagogischeMaßnahmen, gegebenenfalls durch sein Einwirken auf den Familien-und Freizeitbereich des Schülers. Fehlhaltungen des Schülerskönnen nur dann positiv verändert werden, wenn es dem Lehrergelingt, eine persönliche Bindung zu ihm herzustellen. Voraussetzungist die annehmende Haltung des Lehrers jedem einzelnen Schüler gegenüber. 

In den jeweiligen konkreten Situationen im Schulalltag beeinflußt der Lehrer permanent die Reaktion der Schüler: Er kann Stimmungen und Verhaltensweisen,wie zum Beispiel Aggressionen, Ängste, Unlustgefühle und Unsicherheit auslösen, provozieren, verhärten; er kann sie abschwächen, neutralisieren und konstruktiv verändern. 

Anfängliche oder auch länger dauernde Schwierigkeiten und Erfolglosigkeit dürfen zu keinem Pendeln zwischen Resignation und hartem Zwang führen. Strenge Disziplin und Kontrolle, scharfe Anweisungen und Befehle können beiden Schülern zwar augenblickliche Korrektureffekte, äußerliche Angepaßtheit und kurzzeitigen Leistungsanstieg zur Folge haben, aber damit ist noch kein dauernder erzieherischer Erfolg gewährleistet. 

Konfliktsituationen können in Einzel- und Gruppengesprächen aufgegriffen werden,in denen nur die jeweils aktuellen, bewußtseinsfähigen Situationsanteile zum Inhalt werden. Diese Gespräche bieten Halt bei emotionalen Verwirrungen der Schüler, führen zu einer aktuellen Klärung und einemvorläufigen Verständnis der Ausgangssituation. 

Es wird Situationen geben, in denen es sinnvoll ist, eine Kette unerwünschter Verhaltensweisen direkt zu unterbrechen. Solches Vorgehen ist dort pädagogisch notwendig, wo die Arbeit einer ganzen Gruppe desorganisiert, die Mitschüler gefährdet oder wertvolle Güter zerstört werden. Für den Erfolg solcher Interventionen kommt es wesentlich darauf an, ob sie erkennen lassen, daß der Lehrer ein fairer Anwalt berechtigter Interessen und divergierenderBestrebungen ist. Er muß von seinem Überblick über dasGesamtgeschehen her und aus seinem Wissen um den richtigen Zeitpunkt fürInterventionen Verantwortung übernehmen. 

Es ist Aufgabe der Schule für Erziehungshilfe, Angebote zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Erziehung wirksame Hilfenin einem geordneten Erziehungsfeld bieten, zum Beispiel freie Übereinkunft der Schüler über Ordnungen, Wiedergutmachung statt Strafen, Schaffen von Situationen, die Fehlverhalten entgegensteuern. Kooperatives Verhalten dieser Art fordert vom Lehrer Phantasie und Initiative, um dem Schüler jenseits vordergründiger Anpassung den Weg zu eigenem sozialen Handeln zu öffnen. 
 

4.2 Unterricht

Dem Unterricht in der Schule für Erziehungshilfe werden grundsätzlich die Lehrpläne der dem Bildungsgang des Schülers entsprechenden Schulstufen und Schulformen zugrunde gelegt. 

Verhaltensstörungen der Schüler beeinträchtigen die Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und damit den Erwerb der im schulischen Bereich relevanten Kenntnisse,Fertigkeiten und Fähigkeiten. 

Mit folgenden Erschwerungen muß vor allem gerechnet werden: 

Bei der Auswahl vonLernzielen und Lerninhalten sowie bei der Gestaltung der Lernwege müssen die gegebenen Erschwernisse berücksichtigt werden. Sonderpädagogische Fördermaßnahmen sind notwendig. 
 

4.2.1 Ziele des Unterrichts

Der Unterricht an der Schule für Erziehungshilfe hat über die Vermittlung vonKenntnissen und Fertigkeiten und die Anbahnung und Weiterentwicklung vonFähigkeiten hinaus besondere Ziele zu berücksichtigen, die sichvon der Verhaltensstörung der Schüler her bestimmen. 

Lerndefizite, die sich aus dem gestörten Lern- und Sozialverhalten währenddes zurückliegenden Bildungs- und Erziehungsprozesses ergeben haben,müssen abgebaut werden. Das bedeutet vor allem, daß individualisierendeFördermaßnahmen in allen Lernbereichen angeboten werden müssen.

Der Schüler soll ein angemessenes Verhältnis zu seiner eigenen Leistungsfähigkeit bekommen undfür Leistungen neu motiviert werden. Der Unterricht soll deshalb dem Schüler helfen, seine Fähigkeiten zu erkennen, zuerweitern und gezielt einzusetzen. 

Hieraus ergibt sich der Auftrag: 

Dieser Auftrag kannangemessen wahrgenommen werden, wenn Gutachten sowie die Vorschläge des Erziehungsplanes genutzt und durch gezielte Unterrichtsbeobachtungen, Leistungsfeststellungen und Verlaufskontrollen ergänzt werden. 

Über dieim Bereich der allgemeinen Schule bestehenden Notwendigkeiten hinaus müssen Lernvoraussetzungen geschaffen, Fähigkeiten entwickelt und Sozialisationsprozesse eingeleitet werden. Dies kann in verschiedener Weise geschehen, zum Beispiel: 

Der Zielsetzung derSchule für Erziehungshilfe, ihre Schüler in andere Schulen zurückzuführen, muß durch eine angemessene Berücksichtigung der für dieRückführung unabdingbaren Lernziele und Lerninhalte Rechnunggetragen werden. 
 

4.2.2 Unterrichtsorganisation

Der Schultag istdurch die äußere Organisation (Klassenunterricht, Förderung Stützkurse, Gruppen- und Einzelarbeit) gegliedert. Diese Grobstruktur ist durch eine übersichtliche Untergliederung der Alltagsabläufe zu ergänzen. Verhaltensgestörte Schüler werden durch häufige Situationsänderungen verunsichert und belastet. Deshalb sollte derSchultag durch eine gleichbleibende Rahmenordnung innerhalb der Unterrichtsgruppeund durch eine regelmäßige Abfolge von Alltagshandlungen gegliedert sein. In diesem Rahmen kann der einzelne Lehrer mit seinen Schülernentwicklungsgemäße Tages- und Wochengestaltungen, Entspannungs-und Arbeitsphasen planen. 

Auch die einzelne Unterrichtsstunde bedarf nicht nur einer Artikulation in Stufen, sondernauch eines ausgewogenen ziel- und inhaltsgemäßen Wechsels derArbeitsformen, der geplanten Bereitstellung der Arbeitsmittel und Mediensowie der aufgabengerechten Gestaltung des Unterrichtsraumes. Durch diesenRahmen wird ein Erfahrungshorizont geschaffen, der als äußereVoraussetzung dem verhaltensgestörten Schüler ein notwendigesMaß an Sicherheit verleiht. 
 

4.2.3 Spezielle Lern- und Unterrichtshilfen

Zum Abbau vonLeistungsausfällen und -störungen sind spezielle Angebote zu machen, zum Beispiel Stütz- und Förderkurse, zeitweiliger Einzelunterricht und Sprachheilunterricht. 

In Schulen fürErziehungshilfe sollen die Schüler Möglichkeiten haben, fürsich allein oder in kleinen Gruppen tätig zu werden (Lesen, Spielen,Musizieren oder in Gruppen Sport treiben oder Werken). Dazu ist didaktisches Material notwendig, das Aufforderungscharakter besitzen, leicht verfügbar und von differenzierter Schwierigkeit sein muß. 

Arbeitsgemeinschaften sind als Angebote zu sehen, die einerseits von Leistungsdruck entlasten,andererseits bei den Schülern Aktivität auslösen und aufrechterhalten. 

Trotz der Notwendigkeit,Freiheitsspielraum in der Wahl der Unterrichtsstoffe und -methoden sowiein der Zeitplanung zu gewähren, muß dem Schüler geholfen werden, sich zunehmend an
leistungsgerechte schulische Arbeitsformen zu gewöhnen. 

Da die meisten Schüler auf Grund von Störungen im zwischenmenschlichen Bereich (z. B. Kontakt- und Anpassungsschwierigkeiten) die Schulen für Erziehungshilfe besuchen, muß ihnen hier ein soziales Lernfeld angeboten werden. 

Malen, Werken, Musizieren, Rhythmik, Sport, Regelspiele, Rollenspiel, Puppenspiele, Theaterspiel u.a. bieten vielerlei Anknüpfungspunkte für Kontakte und Gefühlsbindungen zwischen den Gruppenmitgliedern untereinander und dem Gruppenleiter. Sokann zum Beispiel im Spiel der einzelne im Schutze einer Verkleidung ausseiner Rolle heraustreten, Gefühle äußern, Konflikte inbefriedigender Weise lösen lernen, neue Beziehungen erproben und sichfreiwillig an Spielregeln halten. Wirksam sind bei diesen Lernerfahrungenvor allem die Gruppenprozesse selbst, weniger die steuernden Eingriffedes Gruppenleiters. 

Schulfeste, Wandertageund Schullandheimaufenthalte sollten in den Schulen für Erziehungshilfe mehr als in anderen schulischen Einrichtungen ihren festen Platz haben. 
 

5. Gliederung und Organisation der Schule für Erziehungshilfe

Der Vielfalt vonErscheinungsformen und Schweregraden von Verhaltensstörungen muß ein gestuftes Angebot pädagogisch-therapeutischer Maßnahmenentsprechen; die Breite des Angebots reicht von kurzzeitigen und gezieltenHilfen bei vorübergehenden Entwicklungskrisen im normalen schulischenMilieu des Kindes bis hin zu Schulen in Heimen bzw. Kliniken für extremgestörte Kinder. 

Die Schule fürErziehungshilfe kann verschiedene Schulstufen umfassen. 

Soweit die Schulemit einem Heim verbunden ist, legen Schule und Heim gemeinsam die notwendige Organisationsform unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeitenfür Unterricht und sonderpädagogische Angebote der Schule fest.Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der Schule und des Heimesist sicherzustellen. 

Die unterrichtlichen, sozialpädagogischen und therapeutischen Maßnahmen müssenso koordiniertwerden, daß sich daraus eine einheitliche Erziehungskonzeption ergibt. 

Bei der Aufnahme eines Schülers in ein Heim, die zugleich eine Aufnahme in die Schule für Erziehungshilfe bedeutet, ist diese Schule zu beteiligen. 

Sinnvolle Formender Kooperation sind auch zwischen der Schule und psychologischen sowie sozialpädagogischen Diensten der Jugendhilfe, medizinisch-psychiatrischen Institutionen und denFamilien zu entwickeln.  

6. Rückschulung und Berufsvorbereitung

Vor und nach einerRückschulung ist mit der aufnehmenden Schule, vor allem mit dem betreffendenKlassenlehrer Kontakt zu halten, damit der Schüler in der schwierigenÜbergangszeit Verständnis findet. Zur Vorbereitung der Rückschulungkann der Schüler am Unterricht einer anderen Schule teilnehmen. Auchdie Verbindung mit dem Schüler sollte von der Schule für Erziehungshilfeso lange aufrechterhalten werden, wie es nötig erscheint. 

Der Übergang in den Beruf erfordert beim verhaltensgestörten Jugendlichen besondere Hilfen. Zu diesen Hilfen gehören die enge Fühlungnahme mit derBerufsberatung, der Berufsschule und den möglichen Berufsausbildungsstätten.