Rahmenvereinbarung
für die
Kooperation zwischen dem Allgemeinen Sozialen
Dienst der
Außenstelle
Lindenthal/Ehrenfeld und der Förderschule
Emotionale und Soziale Entwicklung Lindweiler Hof
- Bei neuen
Schülern/Schülerinnen mit
erhöhtem Hilfebedarf setzt sich die Schulleitung mit der
Sachgebietsleitung ASD
in
Verbindung.
- Bevor in Einzelfällen
Handlungsdruck und Zeitnot entstehen, setzen sich die
Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen zum beratenden Kontakt mit
dem/der zuständigen
Bezirkssozialarbeiter/Bezirkssozialarbeiterin vom ASD in
Verbindung. Grundsätzlich
besteht innerhalb des Bereitschaftsdienstes vom ASD (Montag
bis Donnerstag 08.00-16.15 Uhr und Freitag 08.00-12.30 Uhr)
die Möglichkeit der anonymen Fallbesprechung
(Telefon 221-93396 oder 221-93600.)
- Wenn Lehrer/Lehrerinnen im
Einvernehmen mit den Eltern zu dem Schluss kommen, dass ein
Schüler/eine Schülerin weitere
außerschulische Hilfen benötigt (insbesondere Hilfe
zur Erziehung) nehmen die Eltern in Absprache mit dem
Lehrer/der Lehrerin Kontakt zum ASD auf.
- Im Vorgespräch soll
von Seiten der Schule mit den Eltern über mögliche
Formen der Hilfe zur Erziehung gesprochen werden, es darf aber keine
feste „Vorentscheidung“ getroffen werden,
welches die „einzig richtige Hilfe“ ist. Falls
sinnvoll kann nach Abstimmung mit den Eltern im Vorfeld auch
der Lehrer/die Lehrerin oder der Schulsozialarbeiter ein
Vorgespräch mit dem ASD-Mitarbeiter/der ASD-Mitarbeiterin
führen. Dieser/diese wird von der Schule und von den Eltern
über die Probleme der Kindes/der Familie umfassend
informiert.
- Nach Antrag der Eltern auf
Hilfe zur Erziehung erarbeitet der ASD-Mitarbeiter/die
ASD-Mitarbeiterin gemeinsam mit diesen die adäquate
Hilfeart. Die Entscheidung, ob und welche Hilfe zur Erziehung
letztendlich erfolgt, obliegt dem ASD entsprechend seinem
gesetzlichen Auftrag. Die Bewilligung einer Hilfe zur
Erziehung erfolgt über das
Genehmigungsverfahren innerhalb der Außenstelle
Lindenthal/Ehrenfeld einschließlich der
Sicherstellung der Finanzierung.
- Über wichtige
Veränderungen, gravierende Vorkommnisse bzgl. des
Schülers/der Schülerin und seines sozialen
Umfeldes stehen ASD-Mitarbeiter/ASD-Mitarbeiterin und
Lehrer/Lehrerin im gegenseitigen fachlichen
Austausch.
- Der ASD ist der koordinierende
und organisierende Fachdienst für das
Hilfeplangespräch. In der Regel werden die
Klassenlehrer/die Klassenlehrerinnen zu den
Hilfeplangesprächen eingeladen.
Alternativ bestehen die Möglichkeiten einer zeitweise
Beteiligung der Klassenlehrer/der Klassenlehrerinnen
am Hilfeplangespräch oder die Teilnahme an einer
gesonderten Fachkonferenz. Ist dies nicht realisierbar, wird
der Lehrer/die Lehrerin über relevante Ergebnisse des
Hilfeplangespräches informiert.
- Bei allen
Schülern/Schülerinnen, bei denen Verdacht auf
sexuellen Missbrauch, körperliche Misshandlung,
körperliche und seelische Verwahrlosung und dergleichen
besteht, wird der ASD von der Schule unmittelbar informiert (ggf.
Tagesdienst) - anschließend zusätzlich auch
in Form eines schriftlichen Berichtes.
- Bei gravierenden
Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Kollegen/Kolleginnen in
Schule und ASD stehen von beiden Seiten Mediatoren bereit, um ggf.
Eskalationen/Blockaden zu vermeiden. Beim ASD ist dies die
jeweilige Sachgebietsleitung,
von Seiten der Schule ist dies eine Vertreterin der Schulleitung.
- Halbjährlich und nach
Bedarf findet ein Austausch über Gelingen/Probleme der
Kooperation statt (z.Z. ASD Frau Ueberberg/Herr Vesen/Frau Horn/Herr Haufer
– Schule Frau Hugot/Herr Lange).
- Die Kooperationsvereinbarungen
können bei Bedarf mit dem Einverständnis beider
Seiten veränderten Voraussetzungen angepasst werden.
- Diese Vereinbarung tritt am 01.05.06 in Kraft.