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Wie kommt Ihr Kind an den Lindweiler Hof?
Das Aufnahmeverfahren (AO-SF)
Die Schule Lindweiler Hof ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung, die entsprechend den Richtlinien der Regelschule unterrichtet. Eine Rückschulung an die Regelschule wird angestrebt.
In einem Gutachterverfahren wird geprüft, ob Ihr Kind für den erfolgreichen Schulbesuch der sonderpädagogischen Förderung bedarf.
Ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) kann durch die Erziehungsberechtigten oder die Regelschule gestellt werden. Das Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird von einer Lehrkraft der Schule Lindweiler Hof in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der zuständigen Schule und der Schulärztin erstellt.
Ein Verfahren hat in der Regel folgende Schrittigkeit:
Es findet ein Informationsgespräch mit der Schulleitung des Lindweiler Hofs statt.
In einem Elterngespräch mit der beauftragten Lehrkraft des Lindweiler Hofs wird die allgemeine Lebenssituation und die bisherige Entwicklung des Kindes in der Kind-Umfeld-Analyse erfasst.
Die Fähigkeiten, Probleme zu lösen und Situationen zu erfassen, werden durch Test und Beobachtung überprüft.
Es finden Verhaltensbeobachtungen in der aktuell besuchten Institution (Kindergarten, Regelschule) sowie ausführliche Gespräche mit den betreuenden Fachkräften statt.
Die Schulärztin untersucht, sie fertigt ein medizinisches Gutachten an.
Bei Bedarf werden weitere relevante Bereiche bezüglich der Motorik und Wahrnehmung (auditiv und visuell) überprüft.
Die beauftragten Lehrkräfte stellen den Förderbedarf fest und empfehlen einen geeigneten Förderort.
Die Empfehlung wird den Eltern in einem Abschlussgespräch erläutert. Die elterliche Stellungnahme wird vermerkt.
Der sonderpädagogische Förderort wird schließlich durch die Schulaufsicht festgelegt und den Eltern schriftlich mitgeteilt.